Kinderschutz

 

Kinder haben ein Recht auf Schutz vor körperlicher, sexueller und seelischer Gewalt. Im Kinder- und Jugendschutz geht es sowohl um Prävention als auch um Intervention.

 

Als Tagespflegepersonen sind wir jeden Tag in intensivem Kontakt mit den uns anvertrauten Kindern. Deren Wohl gilt unser Hauptaugenmerk.

 

Das Jugendamt der Stadt Leichlingen steht uns mit entsprechend erfahrenem Personal in Fragen des Kindeswohls und des Kinderschutzes aktiv mit Rat und, bei Bedarf, Tat zur Seite. Wir nehmen an allen angebotenen Fortbildungen zu diesem Thema teil und bilden uns in dieser Thematik auch privat ständig weiter.

 

Kinderrechte

 

Die Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989 ist mit einer Ausnahme (USA) von allen Staaten der Vereinten Nationen ratifiziert worden.

Ihre insgesamt 54 Artikel basieren auf vier grundlegenden Prinzipien:

  • Nichtdiskriminierung (Artikel 2): Alle Rechte gelten ausnahmslos für alle Kinder. Der Staat ist verpflichtet, Kinder und Jugendliche vor jeder Form der Diskriminierung zu schützen. Die Aufhebung von Diskriminierung steht besonders im Vordergrund, da bereits in der Präambel explizit die Gleichbehandlung aller Menschen von Geburt an hervorgehoben wird.
  • Vorrang des Kindeswohls (Artikel 3): Das Generalprinzip der Orientierung am Kindeswohl verlangt, dass bei allen Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen das Wohlergehen des Kindes vordringlich zu berücksichtigen ist.
  • Entwicklung (Artikel 6): Das Grundprinzip sichert das Recht jedes Kindes auf Leben, Überleben und Entwicklung.
  • Berücksichtigung der Meinung des Kindes (Artikel 12): Kinder haben das Recht, in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, unmittelbar oder durch einen Vertreter gehört zu werden. Die Meinung des Kindes muss angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife berücksichtigt werden. (Jörg Maywald: UN-Kinderrechtskonvention: Bilanz und Ausblick. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. 38/2010, S. 9–13.)

Auch wenn diese Artikel - noch nicht - im Grundgesetz verankert sind, sehen wir sie als selbstverständliche Basis unseres pädagogischen Handelns.